Initiative Einbruchschutz

Mehr Geld vom Staat für den Einbruchschutz

Auch in diesem Jahr können Bürger bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen Zuschuss für Einbruchschutzmaßnahmen beantragen.

Für das Jahr 2017 stehen 50 Millionen Euro an zusätzlichen Fördermittel zur Verfügung.

Die bundesweite Initiative für aktiven Einbruchschutz „Nicht bei mir!“ ruft dazu auf, rechtzeitig in Einbruchschutztechnik zu investieren.

In diesem Jahr stehen erneut finanzielle Fördermittel der Bundesregierung für den Einbau von Einbruchschutzmaßnahmen zur Verfügung. Diese Förderung stieß bereits im letzten Jahr bei der Bevölkerung auf so großes Interesse, dass die bereitstehenden Mittel schon im September 2016 erschöpft waren. Aufgrund dieser großen Nachfrage wurden die Zuschüsse aufgestockt: Für das Jahr 2017 stehen 50 Millionen Euro extra für Einbruchschutzmaßnahmen zur Verfügung – fünf Mal so viel wie im Vorjahr.

Der Frühling ist die ideale Zeit für Umbau- oder Renovierungsarbeiten im Wohnbereich. Oft wird auf Einbruchschutz jedoch aus Kostengründen verzichtet. Die Investition in Einbruchschutz lohnt sich aber: Nachweislich werden über 40 Prozent der Einbrüche durch vorhandene Sicherheitstechnik verhindert. Um die Bürger zu mehr Einbruchschutzmaßnahmen zu motivieren, werden von der Bundesregierung finanzielle Zuschüsse für Einbruchsicherheitstechnik über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt. Bislang fördert die KfW bereits den Einbau einbruchssichernder Maßnahmen im Rahmen ihrer Programme „Energieeffizient Sanieren“ und „Altersgerecht Umbauen“.

Direkte Zuschüsse gibt es nun für Maßnahmen wie einbruchhemmende Türen und Fenster, Alarmanlagen sowie Beleuchtungs- und Zugangskontrollsysteme. Die Höhe dieser Förderung liegt zwischen 200 und maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit für Material und Handwerkerkosten, abhängig von der Investitionssumme. Mit der neuen Förderung sollen direkt Sicherungsmaßnahmen ab Kosten von 500 Euro mit einer Finanzierung von 20 Prozent bezuschusst werden. Ab einem finanziellen Aufwand von 1.000 Euro soll der Zuschuss dann 10 Prozent betragen. Seit Beginn dieses Jahres können private Eigentümer und Mieter entsprechende Anträge einfach online im KfW-Portal einreichen.

Ob in der Bauplanung oder für die Nachrüstung – effektiver Einbruchschutz bedarf Fachwissen und Erfahrung. Der Einbau von Sicherheitstechnik muss immer vom Fachmann erfolgen, ansonsten besteht kein Anspruch auf Förderung. Die Initiative für aktiven Einbruchschutz informiert deshalb Eigentümer und Mieter auf der Internetseite http://www.nicht-bei-mir.de/. Dort finden sich auch in einer übersichtlichen Datenbank qualifizierte Sicherheitsunternehmen und Spezialisten in ihrer Nähe, die individuell rund um den Einbruchschutz beraten.

Über „Nicht bei mir!“

„Nicht bei mir“ ist eine herstellerneutrale, bundesweite Initiative für aktiven Einbruchschutz. Sie wurde im Jahr 2004 von Verbänden der Sicherheitswirtschaft und der Polizei gegründet, um Bürger zum Thema Einbruchschutz zu sensibilisieren, zu informieren und zu motivieren, selbst für ein sicheres Zuhause aktiv zu werden. Die Initiative weist auf Sicherheitslücken in Haus, Wohnung und Büro hin, informiert über wirksame Vorsichtsmaßnahmen und zeigt Wege zur fachlichen Beratung auf. „Nicht bei mir!“ wird von dem Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) unterstützt und von folgenden Verbänden getragen:

BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V.
Bundesverband der Sicherheitswirtschaft e.V. (BDSW)
Fachverband Schloss- und Beschlagindustrie e.V. (FVSB)
Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI)

(Quelle: nicht-bei-mir)



DER IDEALE MENSCH FÜHLT FREUDE,
WENN ER ANDEREN EINEN DIENST ERWEISEN KANN.

Aristoteles